Welche Steuern zahle ich?
Physisches Anlagegold in Form von Barren ist in allen Ländern der EU von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt ebenso bei Münzen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden, wie z.B. dass die Münze im Herkunftsland als offizielles Zahlungsmittel gilt. Dieses und weitere Kriterien treffen auf die bekannten Anlagegoldmünzen, wie etwa den Maple Leaf, zu.Bei physischem Silber in Form von Barren und Münzen gilt dies hingegen nicht. Dabei fällt der landesübliche Umsatzsteuersatz an – in Österreich liegt dieser bei 20 %. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn der Verkaufswert einer Silbermünze mehr als 150 % über dem Metallwert liegt, fällt ein Umsatzsteuersatz von nur 10 % an.