Unser Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz bietet neue Möglichkeiten, Ideen zu entwickeln, Inhalte aufzubereiten und unsere Angebote weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sind uns Transparenz, Qualität und ein verantwortungsvoller Umgang besonders wichtig.
KI unterstützt unsere Arbeit, ersetzt jedoch nicht die menschliche Verantwortung.
Wo wir KI einsetzen?
Wir können KI-gestützte Anwendungen insbesondere zur Unterstützung folgender Tätigkeiten verwenden:
Erstellung oder Bearbeitung von Bildern und Grafiken
Erstellung oder Bearbeitung von Audio- und Videoinhalten
Erstellung oder Bearbeitung von Texten
KI dient uns dabei als unterstützendes Werkzeug. Veröffentlichte Inhalte werden grundsätzlich immer von verantwortlichen Mitarbeitenden geplant, geprüft, bewertet und freigegeben.
Wie wir KI-Inhalte kennzeichnen?
Wo eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich oder für das Verständnis eines Inhalts relevant ist, weisen wir deutlich auf den Einsatz von KI hin.
Dabei verwenden wir folgende Hinweise:
„KI-gestützte Visualisierung.“ bei Bild- und Videoinhalten
„Gesprochen mit KI-generierter Stimme.“ bei Audioinhalten
Unsere Grundsätze
Menschliche Verantwortung: Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte und getroffene Entscheidungen bleibt bei uns.
Transparenz: Wir informieren über den Einsatz von KI, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder für das richtige Verständnis eines Inhalts erforderlich ist.
Qualität und Richtigkeit: KI-gestützte Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung inhaltlich geprüft.
Keine Irreführung: KI darf nicht dazu eingesetzt werden, Personen über die Echtheit, Herkunft oder Bedeutung eines Inhalts zu täuschen.
Fairness und Respekt: Wir achten auf einen diskriminierungsfreien, respektvollen und angemessenen Einsatz von KI.
Rechtlicher Hintergrund
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzanforderungen des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Die Vorschriften sehen unter anderem Transparenzhinweise bei bestimmten KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalten sowie bei der direkten Interaktion mit bestimmten KI-Systemen vor. Nicht jeder Inhalt, der mit Unterstützung von KI erstellt wurde, muss automatisch gekennzeichnet werden.
Deepfakes und täuschend echte Bilder, Videos oder Stimmen
KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen offengelegt werden, wenn sie reale oder plausibel reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse so darstellen, dass sie fälschlich authentisch wirken könnten. Der Hinweis muss für Menschen klar sichtbar oder hörbar sein, bloße Metadaten reichen für veröffentlichende Unternehmen nicht aus. Bei Kunst, Satire oder erkennbarer Fiktion darf die Kennzeichnung dezenter erfolgen.Chatbots und KI-Sprachassistenten
Kommuniziert ein KI-System direkt mit Kunden oder anderen Personen, muss grundsätzlich von Beginn der ersten Interaktion an erkennbar sein, dass es sich um KI handelt. Das gilt etwa für Website-Chatbots oder automatisierte Telefonassistenten. Eine Kennzeichnung entfällt nur, wenn der KI-Charakter ohnehin offensichtlich ist.Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Personen müssen außerdem informiert werden, wenn sie einem KI-System zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind.KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit beispielsweise über Politik, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft oder gesellschaftlich relevante Entwicklungen informieren und ohne echte menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden.