Ab dem 10. Juli 2027 gelten in Österreich neue EU-weite Regeln für Bargeldgeschäfte. Diese betreffen auch den Kauf und Verkauf von Edelmetallen.
Was ändert sich für Sie?
Bargeldgrenze von 10.000 €: Barzahlungen über 10.000 € sind künftig nicht mehr erlaubt. Dies gilt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Edelmetallen.
Ausweispflicht ab 3.000 €: Künftig müssen wir Ihre Identität bereits ab einem Bargeldgeschäft von 3.000 € überprüfen und dokumentieren. Bisher lag diese Grenze bei 10.000 €.
Käufe ab 10.000 €: Geschäfte über 10.000 € können selbstverständlich weiterhin über eine zulässige bargeldlose Zahlungsart abgewickelt werden.
Wichtig: Bargeld wird nicht abgeschafft! Es gelten lediglich neue gesetzliche Grenzen für gewerbliche Bargeldgeschäfte.
Jetzt vorausschauend handeln.
Setzen Sie Ihre Pläne jetzt um und machen Sie aus Ihren Vorhaben rechtzeitig ein smartes Investment. Wenn Sie eine größere Anschaffung planen und bar bezahlen möchten, nutzen Sie die Zeit vor den neuen EU-Bargeldregeln ab 10. Juli 2027 und lassen Sie sich persönlich bei uns beraten.
Unsere Produkte
Häufig gestellte Fragen zur Bargeldregelung ab 10. Juli 2027
Ab dem 10. Juli 2027 gelten neue EU-weite Regelungen für Bargeldgeschäfte. Barzahlungen sind künftig nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 € zulässig. Zudem müssen wir Ihre Identität bei Bargeldgeschäften bereits ab 3.000 € überprüfen.
Ja, Sie können bei philoro weiterhin Gold, Silber und andere Edelmetalle mit Bargeld kaufen. Dabei sind lediglich die neuen gesetzlichen Bargeldgrenzen zu beachten.
Ab dem 10. Juli 2027 ist bei Bargeldgeschäften ab 3.000 € eine Identitätsprüfung erforderlich. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Ja. Der Kauf von Edelmetallen über 10.000 € ist weiterhin möglich. Lediglich die Bezahlung muss über eine zulässige bargeldlose Zahlungsart erfolgen, beispielsweise per Banküberweisung oder Bankomatkarte.
Ja. Die neue Bargeldgrenze gilt auch beim Verkauf von Edelmetallen an philoro. Bei höheren Beträgen kann die Auszahlung beispielsweise per Banküberweisung erfolgen.
Nein. Die gesetzliche Bargeldgrenze darf nicht durch die Aufteilung eines zusammengehörenden Geschäfts in mehrere kleinere Zahlungen umgangen werden.
Nein. Bargeld bleibt weiterhin ein gesetzliches Zahlungsmittel. Die neue Regelung betrifft lediglich die zulässige Höhe von Bargeldzahlungen bei bestimmten gewerblichen Geschäften.







